Wer in der Gastronomie arbeitet oder arbeiten möchte, benötigt vor der erstmaligen Ausübung im Regelfall ein sog. Gesundheitszeugnis, auch Hygienebelehrung genannt. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist dies für alle verpflichtend, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Cafés, Kantinen etc. arbeiten, die grundsätzlich mit offenen bzw. unverpackten Lebensmitteln hantieren oder direkt bzw. indirekt (über Gegenstände wie Teller oder Besteck) in Berührung kommen, also z.B. auch Kellner/innen.
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