Gesundheitszeugnis / Hygienebelehrung

Gesundheitszeugnis / Hygienebelehrung Düsseldorf

Wer in der Gastronomie arbeitet oder arbeiten möchte, benötigt vor der erstmaligen Ausübung im Regelfall ein sog. „Gesundheitszeugnis“, auch „Hygienebelehrung“ genannt.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist dies für alle verpflichtend, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Cafés, Kantinen etc. arbeiten, die grundsätzlich mit offenen bzw. unverpackten Lebensmitteln hantieren oder direkt bzw. indirekt (über Gegenstände wie Teller oder Besteck) in Berührung kommen, also z.B. auch Kellner/innen.

Im Rahmen einer Belehrung wird man über den korrekten Umgang mit Lebensmitteln aufgeklärt, insbesondere aber wie man Symptome von Infektionskrankheiten an sich und anderen frühzeitig erkennt. Ziel ist es, die Übertragung von Erkrankungen und Krankheitserregern von Mensch zu Mensch über Lebensmittel zu vermeiden.

Über die Teilnahme an der Belehrung erhält man im Anschluss eine Bescheinigung.


Die Belehrung wird vom Gesundheitsamt (Kölner Straße 180) durchgeführt und dauert ca. 2 Stunden. Die Kosten liegen bei 30 Euro. Wer einen gültigen Düsselpass besitzt, zahlt nichts.

Freie Termine für die Belehrung können hier eingesehen und direkt gebucht werden.


Hinweis: Die Belehrung, also das Gesundheitszeugnis darf beim erstmaligen Antritt eines Gastrojobs nicht älter als drei Monate sein.

(SR)